Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef, Eickelborn
Headerimage Hellweg
Headerimage Hellweg

A-Z Liste

alle A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X

Impfnachweis

Zum 1.3.2020 ist ein Gesetz in Kraft getreten, welches für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention sowie die Nachweispflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen regelt. Bei der Aufnahme eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung müssen laut Gesetz die Eltern/Personensorgeberechtigten den bestehenden Masernimpfschutz ihres Kindes anhand des Impfausweises oder ärztlichen Zeugnisses nachweisen.

Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität und Kinder, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen.

Das Bundesministerium weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Personen, die keinen ausreichenden Nachweis erbringen, nicht in der betroffenden Einrichtung betreut werden. Spätestens am ersten tatsächlichen Betreuungstag muss der Nachweis erbracht werden.